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Illustration: Ein Browserfenster ohne Banner, per Linie mit einem eigenen Server verbunden; davor ein durchgestrichener Keks-Umriss.
Security

Matomo ohne Cookie-Banner — worauf es wirklich ankommt

Von · · 3 Min. Lesezeit Zuletzt aktualisiert am

Von 131 Tiroler Startseiten, deren Quelltext ich am 03.10.2026 abgerufen habe, binden 28 Matomo ein, 45 Google Analytics und 60 ein Skript eines Cookie-Banner-Anbieters. Ob eine der 28 den Banner weglassen darf, steht nicht im Quelltext. Es hängt an sechs Einstellungen, und „Matomo setzt keine Cookies“ ist keine davon.

Vorweg: Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine Beschreibung dessen, woran die Frage technisch hängt.

Der Denkfehler#

Die verbreitete Argumentation lautet: keine Cookies, also kein Banner. Maßgeblich ist aber in Deutschland § 25 TDDDG und in Österreich § 165 Abs. 3 TKG 2021. Beide sprechen nicht von Cookies. Der deutsche Text verlangt eine Einwilligung für „die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder den Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind“; der österreichische verlangt Information und Einwilligung, bevor Daten auf dem Endgerät ermittelt, gespeichert oder verarbeitet werden.

Der zweite Halbsatz ist der, um den es geht. Ein Analyse-Skript, das Bildschirmauflösung, Farbtiefe, installierte Schriften oder Zeitzone ausliest, greift auf Informationen im Gerät zu. Ob dabei ein Cookie gesetzt wird, ist für diese Vorschriften unerheblich. Cookielos ist eine notwendige Bedingung, keine hinreichende.

Was zusammenkommen muss#

Nach der Linie der deutschen Aufsichtsbehörden ist eine einwilligungsfreie Reichweitenmessung denkbar, wenn sie rein intern und anonym bleibt. In Matomo heißt das:

  • Cookies aus. Im Tracking-Code _paq.push(["disableCookies"]) (Matomo, JavaScript Tracking Guide). Ohne Cookie kein Speichervorgang.
  • IP-Adressen kürzen. Mindestens zwei Byte, besser drei; eine Einstellung in der Datenschutz-Konfiguration von Matomo.
  • Kein Wiedererkennen über Tage hinweg. Ohne Cookies bildet Matomo einen Besucherwert aus gekürzter IP, User-Agent und Sprache. Wie lange dieser Wert stabil bleibt, bestimmt die Konfiguration; prüfen lässt es sich im Netzwerk-Reiter (unten), nicht an der Einstellungsseite.
  • Keine Weitergabe an Dritte, auch nicht an einen Dienstleister, der die Daten für eigene Zwecke nutzen darf.
  • Keine seitenübergreifende Verfolgung. Ein Matomo, das mehrere Domains zusammenführt, ist nicht mehr rein intern.
  • Widerspruchsmöglichkeit und eine Datenschutzerklärung, die beschreibt, was passiert.

Fällt eine dieser Bedingungen weg, braucht es die Einwilligung.

Selbst betrieben oder gehostet macht einen Unterschied, der in Anleitungen untergeht. Bei selbst betriebenem Matomo liegen die Daten auf dem eigenen Server, und du kontrollierst jede Einstellung. Bei der gehosteten Variante kommt ein Dienstleister hinzu; das ist lösbar (Auftragsverarbeitung, EU-Standort), aber ein zusätzlicher Prüfschritt.

Der Test im Browser#

Statt zu glauben, was die Einstellungsseite anzeigt, nachsehen, was der Browser tut:

  1. Entwicklerwerkzeuge öffnen, Reiter Anwendung, Cookies und lokalen Speicher leeren.
  2. Seite laden.
  3. Nachsehen: Wurde ein Cookie gesetzt? Steht etwas im Local Storage?
  4. Im Netzwerk-Reiter die Anfrage an matomo.php öffnen und die Parameter ansehen: Auflösung (res), Plugins, Zeitzone, Besucher-ID.

Punkt 4 ist der Erkenntnisgewinn. Was in der Anfrage steht, hat das Skript vom Gerät geholt. Für einen Überblick, welche Dienste eine Seite von außen sichtbar lädt, gibt es den Datenschutz-Check; die Zahlen zu den 131 Tiroler Startseiten und die Methodengrenze dahinter (statisches HTML, keine Skriptausführung) stehen in Cookie-Banner: wann er Pflicht ist.

Was der Verzicht bringt#

Vollständigere Zahlen: Bei einem Banner mit echter Ablehnmöglichkeit fehlt jeder, der ablehnt, in der Auswertung; eine einwilligungsfreie Messung erfasst alle. Schnellere Seiten: Ein Banner lädt spät und verschiebt Inhalt, was auf den CLS-Wert durchschlägt; messen lässt sich das mit dem PageSpeed-Check. Und weniger, worüber man streiten kann: Was nicht erhoben wird, muss nicht verteidigt werden.

Die Rechtslage ist an dieser Stelle nicht abschließend geklärt, und die Aufsichtsbehörden legen sie strenger aus, als die meisten Anleitungen es darstellen. Wer die sechs Punkte erfüllt, steht auf vertretbarem Grund; sicher ist etwas anderes. Hängt bei dir mehr daran als Bequemlichkeit, lass es prüfen.

Stand 03.10.2026. Quellen an diesem Tag abgerufen.

Quellen (4)
  • § 25 TDDDG (der Pfad heißt bei gesetze-im-internet.de weiterhin „ttdsg“)
  • § 165 TKG 2021 (RIS), Absatz 3
  • Matomo, JavaScript Tracking Guide: disableCookies
  • Eigene Zählung: Quelltext von 131 erreichbaren Startseiten aus 140 Tiroler Domains am 03.10.2026, Suche nach matomo/piwik, googletagmanager.com/gtag, google-analytics.com und den Skriptnamen gängiger Banner-Anbieter; nur Summen

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