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Kostenloser Impressum-Generator

Impressum-Generator für Österreich

Ein Impressum in Österreich fasst Angaben aus vier Gesetzen zusammen: dem E-Commerce-Gesetz (§ 5 ECG), dem Unternehmensgesetzbuch (§ 14 UGB) oder der Gewerbeordnung (§ 63 GewO) und dem Mediengesetz (§ 25 MedienG). Welche davon gelten, hängt an der Rechtsform und daran, ob die Website mehr ist als die Vorstellung des eigenen Betriebs.

Rechtsform wählen, Felder ausfüllen, Text oder HTML kopieren. Neben jeder Zeile steht die Rechtsgrundlage. Läuft komplett im Browser, nichts wird übertragen. Keine Rechtsberatung, ohne Gewähr.

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Wer was verlangt

  1. § 5 ECG

    Jede Website, die unternehmerisch betrieben wird: Anschrift, E-Mail, Kammer, Behörde, UID.

  2. § 14 UGB oder § 63 GewO

    Firma, Firmenbuchnummer und Gericht, oder Name und Standort der Gewerbeberechtigung.

  3. § 25 MedienG

    Jede Website, auch private: Medieninhaber, Gegenstand, Sitz. Mit Ratgebern oder Blog mehr.

Impressum erstellen

Der Generator braucht JavaScript. Ohne läuft er nicht. Die Pflichtangaben je Rechtsform stehen unten unter Was ins Impressum muss, die Muster der Wirtschaftskammer im WKO-Ratgeber zum Website-Impressum.

Keine Rechtsberatung. Der Generator setzt die Angaben nach den Gesetzestexten und den Mustern der WKO zusammen, Stand 14.10.2026. Ob sie für deinen Betrieb vollständig und richtig sind, prüft er nicht. Alle Angaben ohne Gewähr; im Zweifel fragt man die eigene Kammer oder einen Anwalt.

Was der Betrieb tut, etwa „Tischlerei“ oder „Webdesign und Softwareentwicklung“. Beim Verein nur, wenn er ein Unternehmen betreibt.

Anschrift

Eine Adresse, an die eine Behörde zustellen kann, kein Postfach

Kontakt

Steuer, Kammer und Berufsrecht

Nur wenn vorhanden, etwa ATU12345678. Kleinunternehmer ohne UID lassen das Feld leer.

Etwa „WKÖ, Wirtschaftskammer Tirol, Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation“ oder „Ärztekammer für Tirol“

Für Gewerbe die Gewerbeordnung, für freie Berufe das eigene Gesetz, etwa „Ärztegesetz 1998“

Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat des Standorts, etwa „Bezirkshauptmannschaft Schwaz“ oder „Stadtmagistrat Innsbruck“

Berufsbezeichnung und Verbraucherschlichtung

Nur wenn es eine geschützte gibt, etwa „Ziviltechniker“ oder „Arzt für Allgemeinmedizin“

Inhalt der Website

Dein Impressum

Impressum

Angaben gemäß § 5 ECG, § 63 GewO und § 25 MedienG

Prüfung:

    Die grauen Angaben neben den Zeilen sind die Rechtsgrundlage. Sie gehören nicht ins Impressum und werden nicht mitkopiert.

    Was ins Impressum muss

    Die Wirtschaftskammer fasst die vier Gesetze in ihren Mustern so zusammen. „Kleine Website“ heißt: nur die Vorstellung des eigenen Betriebs, seiner Leistungen oder Produkte, auch ein einfacher Webshop.

    AngabeFür wenRechtsgrundlage
    Name oder Firmaalle§ 5 Abs 1 Z 1 ECG, § 14 UGB, § 63 GewO, § 25 MedienG
    Rechtsform, Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht, Sitzim Firmenbuch eingetragene Unternehmen§ 14 UGB, § 5 Abs 1 Z 4 ECG
    Standort der GewerbeberechtigungGewerbetreibende ohne Firmenbucheintrag§ 63 GewO
    Unternehmensgegenstandalle Unternehmen§ 25 Abs 5 MedienG
    Geografische Anschrift, zustellfähigunternehmerisch betriebene Websites§ 5 Abs 1 Z 2 ECG
    E-Mail und ein zweiter schneller Kontaktwegunternehmerisch betriebene Websites; bei Webshops Telefon und E-Mail (FAGG)§ 5 Abs 1 Z 3 ECG
    Kammer, Berufsrecht mit Zugang (RIS)wer gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften unterliegt§ 5 Abs 1 Z 6 ECG
    Aufsichtsbehördewer einer behördlichen Aufsicht unterliegt; die WKO empfiehlt, die Gewerbebehörde immer anzugeben§ 5 Abs 1 Z 5 ECG
    Berufsbezeichnung und Verleihungsstaatnur wenn vorhanden§ 5 Abs 1 Z 6 ECG
    UID-Nummernur wenn vorhanden§ 5 Abs 1 Z 7 ECG
    Wohnort oder Sitz des Medieninhabersalle, auch private Websites§ 25 Abs 5 MedienG
    Organe, Beteiligungsverhältnisse, grundlegende Richtungnur „große“ Websites mit Ratgebern, Blog oder Meinung§ 25 Abs 2 und 4 MedienG

    Die Angaben nach dem Mediengesetz dürfen zusammen mit denen nach dem ECG stehen, also auf derselben Seite. Sie müssen „ständig leicht und unmittelbar auffindbar“ sein (§ 25 Abs 1 MedienG). In der Praxis heißt das: ein Verweis „Impressum“ im Fuß jeder Seite, nicht versteckt hinter einem Menü oder nur als Bild.

    Kleine oder große Website: was der Unterschied ist

    Kleine Website

    • Die Website stellt nur den eigenen Betrieb, seine Leistungen oder Produkte vor.
    • Auch ein Webshop mit Bewertungen oder ein Gästebuch bleibt „klein“.
    • Nach dem Mediengesetz reichen Name, Unternehmensgegenstand und Sitz.

    Große Website

    • Ratgeber, Blog oder Beiträge, die über die eigene Werbung hinausgehen und die Meinung beeinflussen können.
    • Dazu kommen vertretungsbefugte Organe, alle Beteiligten mit ihren Anteilen und die grundlegende Richtung.
    • Beim Verein: Vorstand und Vereinszweck.

    Die WKO nennt als Grenzfall die Hotel-Website, die regionale Sehenswürdigkeiten beschreibt. Wer unsicher ist, nimmt die volle Offenlegung: Ein paar Zeilen mehr schaden nicht, eine fehlende Angabe schon.

    Sonderfälle: Verein, freie Berufe, GesbR, private Seiten

    Was nicht mehr hineingehört

    Der Hinweis auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung samt Link: Die Verordnung dazu wurde mit 20.07.2025 aufgehoben, die WKO rät, den Hinweis zu entfernen. Steht er noch im Impressum, ist er schlicht veraltet. Eine Datenschutzerklärung gehört auf eine eigene Seite, nicht ins Impressum.

    Quellen

    Gelesen am 14.10.2026. Maßgeblich ist immer die geltende Fassung im RIS.

    Nach dem Impressum

    Datenschutz-Check

    Zeigt, ob Cookies, Google Fonts oder Tracker laden, bevor jemand zustimmt, und ob Pflichtseiten fehlen. Kostenlos, ohne Anmeldung.

    Häufige Fragen zum Impressum in Österreich

    Ist das Impressum aus dem Generator rechtssicher?

    Das kann kein Generator versprechen. Er setzt die Angaben nach dem Wortlaut von § 5 ECG, § 14 UGB, § 63 GewO und § 25 MedienG und nach den Mustern der Wirtschaftskammer zusammen und meldet fehlende Pflichtfelder. Ob die eingetragenen Daten stimmen und ob für deinen Beruf weitere Pflichten gelten, prüft er nicht. Es ist keine Rechtsberatung, alle Angaben sind ohne Gewähr.

    Wer braucht in Österreich ein Impressum?

    Jede Website. Das Mediengesetz verlangt Angaben zum Medieninhaber auch von privaten Seiten, mindestens Name und Wohnort. Wer die Website unternehmerisch betreibt, braucht zusätzlich die Angaben nach § 5 ECG, und je nach Eintrag im Firmenbuch die nach § 14 UGB oder § 63 GewO.

    Muss die UID-Nummer ins Impressum?

    Ja, sofern es eine gibt (§ 5 Abs 1 Z 7 ECG). Kleinunternehmer ohne UID-Nummer lassen die Zeile weg und tragen sie nach, sobald sie eine bekommen. Die Steuernummer gehört nicht ins Impressum.

    Welche Aufsichtsbehörde trage ich ein?

    Für Gewerbetreibende die Gewerbebehörde am Standort: die Bezirkshauptmannschaft, in Städten mit eigenem Statut der Magistrat, etwa der Stadtmagistrat Innsbruck. Die WKO empfiehlt, sie in jedem Fall anzugeben. Freie Berufe nennen die Stelle, die ihre Berufsberechtigung erteilt oder überwacht.

    Braucht es noch den Hinweis auf die OS-Plattform?

    Nein. Die EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung wurde mit 20.07.2025 aufgehoben, die Plattform gibt es nicht mehr, und die WKO rät, den Hinweis samt Link zu entfernen. Wer freiwillig an einer Verbraucherschlichtung teilnimmt, kann die Schlichtungsstelle weiterhin nennen.

    Reicht ein Link auf den Eintrag in WKO Firmen A–Z?

    Nein. Die WKO bietet dort ein ECG-Service an, das die Pflichtangaben sammelt, schreibt aber selbst, dass das Impressum zusätzlich direkt auf der eigenen Website stehen soll. Der Eintrag ist eine gute Gegenprobe, ob nichts fehlt.

    Gilt das Impressum auch für Facebook, Instagram und Apps?

    Ja. Laut WKO gelten die Pflichten für jede Form elektronischer Inhalte, also auch für Firmenprofile in sozialen Medien und für Apps. Dort genügt meist ein gut sichtbarer Verweis auf das Impressum der Website.

    Werden meine Eingaben gespeichert oder übertragen?

    Nein. Der Generator läuft vollständig im Browser. Name, Anschrift, UID und Firmenbuchnummer verlassen deinen Rechner nicht. Gezählt wird nur, dass ein Impressum erzeugt oder kopiert wurde, ohne Inhalt.