
KI-Kennzeichnungspflicht in Österreich: Was KMU seit 2. August 2026 kennzeichnen müssen
Die KI-Kennzeichnungspflicht gilt in Österreich seit dem 2. August 2026 direkt aus Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689, ohne dass ein österreichisches Gesetz dazwischenliegt. Für einen Betrieb mit Website, Social-Media-Kanälen und Newsletter heißt das: Ein Chatbot muss sagen, dass er eine Maschine ist; ein realistisch wirkendes KI-Bild, -Video oder eine geklonte Stimme braucht einen sichtbaren Hinweis; ein KI-Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse braucht ihn, wenn kein Mensch ihn inhaltlich geprüft hat. Alles andere, Produktbeschreibungen, Werbetexte, erkennbar künstliche Illustrationen, braucht keinen.
Dass Österreich noch keine Behörde benannt hat, ist keine Schonfrist. Die KI-Servicestelle der RTR schreibt in ihren Fragen und Antworten, dass es derzeit keine nationale Umsetzung der Zuständigkeiten gibt; eine parlamentarische Anfrage vom April 2026 hält fest, dass weder notifizierende noch Marktüberwachungsbehörde benannt sind. Die Pflicht gilt trotzdem, weil eine EU-Verordnung unmittelbar wirkt. Und die Plattformen, auf denen die Inhalte landen, setzen ihre eigenen Regeln ohne Behörde durch: Entfernen, Reichweite drosseln, Ausschluss aus dem Partnerprogramm.
Was die drei Fälle im Einzelnen bedeuten, mit den Beispielen aus den Leitlinien der Kommission, steht in KI-Kennzeichnungspflicht: Was Websites kennzeichnen müssen. Dieser Beitrag nimmt die österreichische Seite und die Kanäle: Website, Social Media, Newsletter, Chatbot. Er ist Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wer in Österreich zuständig ist, und wer nicht#
| Stelle | Rolle | Stand 11.10.2026 |
|---|---|---|
| KI-Servicestelle der RTR | Information und Beratung, eingerichtet durch BGBl. I Nr. 6/2024 (§ 20c KOG, § 194a TKG 2021) | aktiv; Fragen und Antworten, Webinar zu Art. 50 am 02.07.2026 mit über 350 Teilnehmern |
| Marktüberwachungsbehörde nach Art. 70 KI-VO | Aufsicht, Durchsetzung, Bußgelder | nicht benannt; laut Regierungsprogramm soll die KI-Behörde auf der Servicestelle der RTR aufbauen |
| Behörden nach Art. 77 (Grundrechtsschutz) | Datenschutzbehörde, Volksanwaltschaft, Gleichbehandlungsstellen, Arbeiterkammern, FMA, E-Control u. a. | benannt, aber ohne Zuständigkeit für Art. 50 |
| Österreichische Strafnorm für Art.-50-Verstöße | Verwaltungsstrafen nach Art. 99 Abs. 1 müssen die Mitgliedstaaten selbst erlassen | am 11.10.2026 nicht auffindbar; die Anfrage 5638/J fragt ausdrücklich danach |
Die Bußgeldrahmen stehen in Artikel 99 der Verordnung selbst: für Verstöße gegen die Transparenzpflichten des Artikels 50 bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist; für KMU gilt nach Absatz 6 der niedrigere der beiden Werte. Ob und wie eine Buße ohne österreichische Strafnorm verhängt werden kann, ist eine Rechtsfrage, die hier nicht beantwortet wird. Was sich beantworten lässt: Wer heute kennzeichnet, hat die Frage nicht.
Was auf welchem Kanal gilt#
Die Verordnung regelt Inhalte, die Plattformen regeln Beiträge. Beides gilt nebeneinander, und die Plattformregeln sind oft strenger und werden sofort durchgesetzt.
| Kanal | Was Art. 50 verlangt | Was die Plattform zusätzlich verlangt |
|---|---|---|
| Website | Chatbot-Hinweis (Abs. 1); Label an Deepfakes (Abs. 4); Label an ungeprüften KI-Texten zu Themen von öffentlichem Interesse (Abs. 4) | nichts; du bist selbst die Plattform |
| Facebook, Instagram, Threads | wie Website | Meta verlangt die Selbstkennzeichnung bei fotorealistischen Videos und realistisch klingenden Audios, die digital erzeugt oder verändert wurden, und kündigt Strafen bei Unterlassung an; Bilder erkennt Meta über Metadaten und zeigt „KI-Info“ |
| TikTok | wie Website | Pflicht zur Kennzeichnung bei KI-erzeugten oder stark bearbeiteten Inhalten mit realistisch wirkenden Personen oder Szenen, per Beschriftung, Sticker, Wasserzeichen oder TikTok-Label; nicht gekennzeichnete Inhalte können entfernt oder eingeschränkt werden |
| YouTube | wie Website | Offenlegung in YouTube Studio bei realistischen Inhalten, die eine echte Person etwas sagen oder tun lassen, reale Ereignisse verändern oder realistische Szenen zeigen, die nicht stattgefunden haben; Folgen bis zum Ausschluss aus dem Partnerprogramm |
| wie Website | Empfehlung, nicht Pflicht: offenlegen, wenn KI „stark“ an der Erstellung beteiligt war und es aus dem Kontext nicht hervorgeht | |
| Newsletter, E-Mail | Mail eines KI-Agenten an eine Person: Hinweis oben in der Mail (Leitlinien, Rn. 36); ein KI-Text im Firmen-Newsletter gilt laut Leitlinien nicht automatisch als „veröffentlicht“ im Sinne von Abs. 4 | keine |
| Werbung | Deepfake-Regel gilt auch für Werbung; dazu das Lauterkeitsrecht gegen irreführende Produktdarstellungen | der Ethik-Kodex des Österreichischen Werberats enthält keine KI-Regel; die WKO Werbung kündigt einen Leitfaden an |
Zwei Dinge fallen auf. Die Plattformen kennzeichnen zunehmend selbst, über Metadaten nach dem C2PA-Standard, die Bildgeneratoren einbetten; wer die Metadaten beim Hochladen entfernt und das Bild nicht selbst kennzeichnet, verstößt gegen beide Regeln. Und die Plattformen verlangen die Kennzeichnung nur bei realistischen Inhalten, genau wie die Verordnung. Eine erkennbar gezeichnete Illustration, ein Comic, ein Fantasiemotiv braucht nirgends ein Label.

Der Chatbot: was reicht und was nicht#
Die KI-Servicestelle hat in ihrem Webinar vom 02.07.2026 aufgelistet, was nach den Leitlinien nicht reicht: ein Verweis in den AGB, eine zu technische Beschreibung („LLM“), eine unklare Formulierung wie „Assistent“. Was reicht: ein leicht erkennbares Banner, eine Begrüßung bei der ersten Interaktion („Hallo, Sie interagieren mit einem KI-System“), bei Sprachassistenten ein gesprochener Satz („Dies ist ein KI-gestützter Assistent“), ein erkennbares KI-Symbol. Die Leitlinien nennen dieselben Beispiele (Rn. 36 und 37) und halten fest, dass ein einziger deutlicher Hinweis vor der ersten Interaktion in den meisten Fällen genügt (Rn. 40).
Die Ausnahme „offensichtlich“ ist eng: Dass Menschen allgemein wissen, dass es Chatbots gibt, heißt nicht, dass sie den konkreten erkennen (Rn. 45). Ein Chatbot mit menschlichem Profilbild macht es eher weniger offensichtlich. Ausgenommen sind Code-Assistenten für Entwickler, interne Assistenten für geschultes Personal und Gegenspieler in Computerspielen; ein Support-Chat auf einer Firmenwebsite ist es nicht.
Wer den Chatbot selbst gebaut hat oder bauen ließ und ihn unter eigenem Namen betreibt, ist nach den Leitlinien Anbieter (Rn. 11), auch wenn darunter ein fremdes Sprachmodell läuft. Wer ein fertiges Widget einsetzt, prüft, ob dessen Hinweis auf der eigenen Seite tatsächlich erscheint. In eigener Sache: Der Berater auf dieser Website heißt sichtbar „KI-Berater“ und sagt vor der ersten Eingabe, dass ein KI-Modell antwortet und wohin die Nachrichten gehen.
Textbausteine#
Die Formulierungen folgen den Beispielen der Leitlinien und des RTR-Webinars; das Wort „KI“ soll vorkommen, die EU-Symbole sind freiwillig und dürfen ohne Namensnennung verwendet werden.
Chatbot, erster Satz und Label am Eingabefeld:
Hallo, ich bin ein KI-Assistent von [Firma]. Ich beantworte Fragen zu [Thema];
bei Vertrags- oder Rechtsfragen verbinde ich dich mit einem Menschen.
Du schreibst mit einem KI-System.
Bild oder Video auf der Website, in der Bildunterschrift oder im Bild:
KI-generiert
Mit KI verändert: [was verändert wurde, z. B. Hintergrund ersetzt]
Video mit Avatar oder geklonter Stimme, am Anfang eingeblendet und gesprochen:
Dieses Video wurde mit KI erzeugt. Die Person und die Stimme sind künstlich.
Ungeprüfter KI-Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse, über dem Text:
Dieser Text wurde mit KI erstellt und nicht redaktionell geprüft.
Geprüfter Text braucht kein Label, aber die verantwortliche Person soll auffindbar sein; die Leitlinien nennen dafür die rechtlichen Angaben der Website (Rn. 138). Ein Satz im Impressum genügt:
Redaktionell verantwortlich für die Inhalte dieser Website: [Name], [Kontakt].
Social Media: auf TikTok das Label „KI-generiert“ beim Hochladen setzen oder „KI-generiert“ in die Beschriftung; auf YouTube die Offenlegung in YouTube Studio; auf Instagram und Facebook bei realistischen Videos und Audios das Kennzeichnungswerkzeug beim Posten.
Fristen#
- 2. August 2026: Artikel 50 gilt, für Chatbots und für deine sichtbaren Labels ohne Übergangsfrist (Leitlinien, Rn. 153).
- 2. Dezember 2026: Übergangsfrist nur für Anbieter generativer Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, und nur für die maschinenlesbare Markierung nach Absatz 2 (Verordnung (EU) 2026/1744, neuer Art. 111 Abs. 4). Für Betreiber ändert das nichts.
- Keine Rückwirkung: Vor dem 2. August 2026 erzeugte und veröffentlichte Inhalte müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden; vorher erzeugte, aber erst danach veröffentlichte Texte schon (Rn. 154).
- Österreich: Benennung der Behörde und Strafnorm offen; die Staatssekretärin für Digitalisierung hat laut APA eine neue KI-Strategie für den 19.11.2026 angekündigt.
Was nicht hilft#
Ein Satz in der Fußzeile: „Diese Website nutzt KI.“ Die Leitlinien nennen genau diesen Pauschalhinweis als unzureichend (Rn. 38). Die Information muss am Inhalt stehen, spätestens beim ersten Kontakt.
Alles kennzeichnen, um sicherzugehen. Ein Label an jeder Illustration macht die Labels wertlos, auf die es ankommt, und ist auf keiner Plattform verlangt.
Auf die österreichische Behörde warten. Die Verordnung gilt seit dem 2. August 2026 unmittelbar, und TikTok, YouTube und Meta warten nicht.
Die Metadaten des Generators als Kennzeichnung ansehen. Das ist die Pflicht des Anbieters nach Absatz 2. Die Pflicht des Betreibers nach Absatz 4 ist ein Hinweis, den ein Mensch ohne Werkzeug sieht oder hört (Rn. 117).
Die Rechtschreibprüfung als menschliche Prüfung verbuchen. Prüfen heißt Fakten prüfen (Rn. 134 und 135); formuliert die KI nach der Freigabe noch einmal wesentlich um, entfällt die Ausnahme (Rn. 136).
Wenn du es nicht selbst machen willst#
In eigener Sache: cyberscale bin ich, Stefan Haun aus Tirol. Der KI-Check für 390 € sieht sich in zwei Stunden bis zu fünf Abläufe an, in denen KI heute oder bald mitarbeitet, und klärt vorab Datenschutz und Information der Kunden; die Kennzeichnung auf Website, Social Media und im Chatbot ist Teil davon, mit einem schriftlichen Fahrplan. Was im Betrieb sonst zu regeln ist, wenn Mitarbeitende ChatGPT und Co. auf eigene Faust nutzen, steht in Schatten-KI im Betrieb; wie die drei großen Anbieter mit Daten umgehen, in ChatGPT, Claude, Copilot: Datenschutz im Vergleich.
Häufige Fragen#
Gilt die KI-Kennzeichnungspflicht in Österreich schon?
Ja, seit dem 2. August 2026, direkt aus Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Ein österreichisches Durchführungsgesetz gibt es nicht, und eine Marktüberwachungsbehörde war am 11.10.2026 nicht benannt; an der Geltung ändert das nichts.
Was muss ein Unternehmen als KI gekennzeichnet veröffentlichen?
Drei Dinge: dass ein Chatbot eine KI ist; dass ein realistisch wirkendes Bild, Video oder eine Stimme KI-erzeugt oder -verändert ist; dass ein KI-Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse ohne menschliche Prüfung erstellt wurde. Werbetexte, Produktbeschreibungen und erkennbar künstliche Illustrationen brauchen kein Label.
Müssen KI-generierte Bilder auf Instagram oder TikTok gekennzeichnet werden?
Realistisch wirkende ja, aus zwei Gründen: Die Verordnung verlangt es für Deepfakes, und TikTok verlangt die Kennzeichnung bei realistisch wirkenden Personen oder Szenen ausdrücklich, Meta bei fotorealistischen Videos und realistischen Audios. Erkennbar künstliche Bilder brauchen auf keiner Plattform ein Label.
Wer kontrolliert die KI-Kennzeichnungspflicht in Österreich?
Am 11.10.2026 niemand mit Zuständigkeit: Die KI-Servicestelle der RTR berät nur, eine Marktüberwachungsbehörde ist nicht benannt. Durchgesetzt werden derzeit vor allem die Plattformregeln von TikTok, YouTube und Meta, dazu das Lauterkeitsrecht bei irreführender Werbung.
Wie hoch ist die Strafe bei Verstößen gegen Art. 50?
Die Verordnung sieht bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor, für KMU den niedrigeren der beiden Werte. Die nationalen Strafvorschriften, die Art. 99 Abs. 1 von den Mitgliedstaaten verlangt, waren für Österreich am 11.10.2026 nicht auffindbar.
Stand 11.10.2026. Verordnungstext, Verordnung (EU) 2026/1744, Leitlinien C(2026) 5054, Verhaltenskodex, EU-Symbole, RTR-Seiten, parlamentarische Materialien und Plattform-Hilfeseiten an diesem Tag gelesen. Keine Rechtsberatung.
Quellen (11)
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung): Art. 50 Abs. 1 bis 5, Art. 99 Abs. 1, Abs. 4 lit. g und Abs. 6, Art. 113
- Verordnung (EU) 2026/1744 vom 08.07.2026: Übergangsfrist bis 02.12.2026 nur für Art. 50 Abs. 2 bei Altsystemen (Art. 111 Abs. 4 neu)
- Europäische Kommission, Leitlinien zu Artikel 50, C(2026) 5054 vom 20.07.2026: Rn. 11, 14, 36 bis 40, 45, 117, 134 bis 138, 153, 154; Fragen und Antworten der Kommission
- Europäische Kommission, Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte vom 10.06.2026, rund 190 Unterzeichner am 31.07.2026; EU-Symbole zur Kennzeichnung, frei verwendbar
- RTR, KI-Servicestelle, Fragen und Antworten: „Derzeit gibt es noch keine nationale Umsetzung der Zuständigkeiten des AI Acts in Österreich“; Transparenzpflichten; Presseinformation vom 02.07.2026; Webinarfolien Art. 50 vom 02.07.2026
- BGBl. I Nr. 6/2024: KI-Servicestelle in § 20c KOG und § 194a TKG 2021
- Entschließungsantrag 517/A(E) XXVIII. GP vom 15.10.2025 mit Zitat aus dem Regierungsprogramm; Anfrage 5638/J XXVIII. GP vom 02.04.2026: Behörden nicht benannt, Frage nach Sanktionsnorm; Digital Austria, Behörden nach Art. 77
- WKO Fachverband Werbung, Kennzeichnung und Transparenz von KI; Österreichischer Werberat, Ethik-Kodex gültig ab April 2025: keine KI-Regel enthalten
- Plattformregeln: TikTok Community Guidelines, Edited Media and AI-Generated Content; YouTube-Hilfe, Offenlegung der Verwendung von Inhalten, die mit generativer KI erstellt wurden; Meta Newsroom, Labeling AI-Generated Images und Meta Transparency Center, Labeling AI Content; LinkedIn-Hilfe, Best practices for content created with the help of AI
- APA via Börse Express, 06.10.2026: KI-Strategie am 19.11.2026 (Sekundärquelle)
- Leistungen und Preise von cyberscale: KI-Automatisierung, Stand 11.10.2026
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